Wohngebäudeversicherung
Gebäudeversicherung
Mit dem Kauf eines Hauses kann die bisherige Wohngebäudeversicherung übernommen werden,
der neue Besitzer muss unverzüglich angezeigt werden. Ist keine Übernahme der Wohngebäudeversicherung gewünscht, muss die Wohngebäudeversicherung
innhalb von 4 Wochen nach Grundbucheintragung gekündigt werden. Bei Kündigung der bisherigen Wohngebäudeversicherung muss auch
die Bank mitspielen, falls auf dem Haus noch eine Finanzierung liegt.
Weil es manchmal preiswerter sein kann, die alte Wohngebäudeversicherung einfach zu übernehmen, sollte vor der Kündigung ein
Wohngebäudeversicherung Vergleich durchgeführt werden.
Wohngebäudeversicherung Leistungen
Versichern Sie Ihr Wohngebäude gegen:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion,
Folgeschäden nach Brand, Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasserschäden, die durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen
unmittelbar verursacht wurden
- Schäden, die bei Arbeiten an Schläuchen und an Installationen durch den
Versicherungsnehmer entstehen
- Sturm- und Hagel, direkte Sturmschäden am Gebäude - mindestens Windstärke 8,
Hagelschäden am Gebäude.
Wohngebäudeversicherung Schaden
Im Schadensfall werden in der Wohngebäudeversicherung auch die Kosten für
Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten erstattet oder die Kosten für notwendige Reparaturarbeiten am
beschädigten Gebäude.
Gegen einen Beitragszuschlag ist eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen in der
Wohngebäudeversicherung möglich. |