Gewässerschadenhaftpflicht

5. Juli, 2014 Tania Dählmann
Gewässerschadenhaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht auf Versicherungsgeizkragen.de

Gewässerschadenhaftpflicht Check – Online

Die Gewässerschadenhaftpflicht ist im Prinzip nichts anderes als eine Öltankhaftpflicht, dessen Beitrag sich nach dem Volumen Ihrer Öltanks bemisst.

Der Gesetzgeber definiert dies so:
Nach dem WHG § 22 haftet man bei der Gewässerschadenhaftpflicht auch ohne eigenes Verschulden, im Rahmen der sog. Gefährdungshaftung.


Allein durch die Existenz einer Heizungsanlage oder einer Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen, ist der Inhaber haftpflichtig, auch ohne Verschulden, und der Höhe nach unbegrenzt, wenn dadurch ein Gewässerschaden entsteht.

Einen Haftungsausschluss gibt es nur bei Einfluss von höherer Gewalt. Die passende Haftpflichtversicherung kann Sie vor hohen Schadensersatzforderungen schützen.

Gewässerschadenhaftpflicht für Vermieter und Hausbesitzer

Jeder Hausbesitzer oder Vermieter sollte auf diese Versicherung keinesfalls verzichten. Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, ist es sogar schon vorgekommen, dass Häuser abgerissen werden mussten, um den darunter liegenden durch auslaufendes Öl verseuchten Boden abzutragen. Ohne eine Gewässerschadenhaftpflicht können hier große Schadensersatzforderungen aufgrund der Umweltverschmutzung auf Sie zukommen.

Gewässerschadenhaftpflicht oder Privathaftpflicht?

Die Berechnungsgrundlage der Gewässerschadenhaftpflicht basiert auf Ihre Angaben, ob es sich bei Ihnen um unterirdische oder oberirdische Öltanks handelt und wie hoch das Fassungsvermögen ist. Öltanks bis zu 5.000 Liter können mittlerweile auch beitragsfrei über die Privathaftpflicht eingeschlossen werden.


Sollten Sie nur über diese Literanzahl verfügen, lohnt es sich einen Privathaftpflicht Vergleich zu machen, um zu überprüfen, ob die Privathaftpflicht mit dem Einschluss des Öltanks nicht doch günstiger ist, als zwei getrennte Versicherungen abzuschließen.

Was in Ihrem Fall eine Gewässerschadenhaftpflicht kosten kann, verrät Ihnen unser Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich.

>> Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich

 

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