Haus- und Grundbesitz

5. Juli, 2014 Tania Dählmann
Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf Versicherungsgeizkragen.de

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Check – Online

Im Gegensatz zu den alten Tarifen der Privathaftpflicht, ist in den heutigen Tarifen eine Vermietung im kleinen Sinne, d. h. einzelner Zimmer oder eines kleinen Anbaus, bereits eingeschlossen. Wird eine Vermietung jedoch im größeren Stil betrieben oder eine komplette Wohnung vermietet, auch wenn dies im selbst bewohnten Haus statt findet, sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Die sog. Verkehrssicherungspflicht des Vermieters kommt hier bei Schäden zum Tragen, die dem Mieter oder einem Dritten auf dem Grundstück, der Wohnung oder Grundstücksbestandteilen zugefügt wurden.


Denn nur durch den Umstand der Vermietung, sind Schäden, die entweder dem Mieter selber oder etwaigen Besuch zugefügt werden, nicht mehr über die Privathaftpflicht versichert, obwohl der Schaden noch nicht einmal durch den Mieter herbei geführt wurde.
Als Schadenbeispiele seien hier genannt:

  • Der Sturz durch herumliegendes Spielzeug auf dem Hof
  • einen Sturz durch eine nicht ordnungsgemäße Pflasterung
  • Sturz durch Glatteis oder nicht regelmäßigem entfernen von Schnee
  • Verletzung durch einen herunterfallenden Dachziegel.

Selbst wenn beispielsweise die Schneeräumungspflicht auf eine Firma oder den Mieter übertragen wurden, haftet dennoch immer der Vermieter und kann zum Schadensersatz herangezogen werden.

Grundsätzliche Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Betreiber von Photovoltaikanlagen und Solaranlagen können diese in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Auch Schäden durch motorgetriebene Gartengeräte sollten mit eingeschlossen sein.


Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann auch von Wohnungseigentümergemeinschaften abgeschlossen werden, damit Ansprüche aus einer Arbeitsleistung oder gegebenenfalls auch durch eine Nichtausführung versichert sind.

Die Berechnung richtet sich in der Haftpflichtversicherung nach den Wohnungseinheiten, bzw. der Jahresbruttomiete aller vermieteten Wohneinheiten

Was in Ihrem Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kostet, können Sie in unserem Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich ermitteln.

>> Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich

 

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