Pflegeversicherung

24. August, 2017 Tania Dählmann
Private Pflegeversicherung
Private Pflegeversicherung auf Versicherungsgeizkragen.de

Private Pflegeversicherung

Mit der privaten Pflegeversicherung für den Pflegefall vorsorgen und die Familie entlasten. Die Art der zusätzlichen Pflegeversicherung entscheidet darüber, in welchen Leistungsfällen eine Zahlung erfolgen kann und in welcher Höhe.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegekasse zahlt max. 1.432 Euro im Monat bei schwerster Pflegebedürftigkeit. Ein Pflegeplatz kostet allerdings zwischen 3 – € 4.000 Euro im Monat.

Eine Pflegebedürftigkeit dauert im Durchschnitt fünf bis acht Jahre.

Private Pflegeversicherung

Eine private Pflegeversicherung tritt in Kraft, wenn ein Versicherter dauerhaft pflegebedürftig wird. Die private Pflegeversicherung zahlt Zuschüsse entweder für eine häusliche, eine teilstationäre oder eine stationäre Krankenpflege in einem Pflegeheim.


Welche zusätzliche Pflegeversicherung für Sie geeignet ist, kann Ihnen unser Pflegeversicherung Vergleich aufzeigen.

Private Pflegeversicherung – Arten

Private Pflege Tagegeldversicherung

Bei vielen Versicherern ist die Zahlung bei einer Pflege-Tagegeldversicherung allerdings auch an zusätzliche Bedingungen geknüpft.

Private Pflegekostenversicherung

Je nach Pflegebedürftigkeit muss immer erst die Pflegepflichtversicherung zahlen, familiäre Hilfe finanzieren die meisten Anbieter nicht.

Private Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist für jede Pflegeform geeignet, egal ob zu Hause oder im Heim.

Für eine private Zusatzversorgung sollten Sie sich möglichst frühzeitig entscheiden, da Ihnen aufgrund einer möglichen Gesundheitsprüfung, vielleicht nicht mehr alle Möglichkeiten offen stehen.

Gesetzliche Pflege-Bahr

Seit dem 1.1.2013 haben Sie die Möglichkeit von der sog. gesetzlichen Pflege-Bahr zu profitieren, die JEDER abschließen kann. Mögliche Vorerkrankungen spielen bei der Antragstellung keine Rolle, da für diese Absicherungsform ein Kontrahierungszwang vorgesehen ist. Auch Risikozuschläge können bei dieser Form nicht verlangt werden. Die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre.


Das Pflegemonatsgeld muss in Pflegestufe III mindestens 600 Euro betragen, Die Zahlungen erfolgen, wenn die soziale oder private Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit anerkannt hat.
Auch die Demenz in der Pflegestufe 0 begründet eine Leistung. Der Mindestbeitrag bei dieser Absicherungsform liegt bei 120 Euro im Jahr, der mit 60 Euro/Jahr durch die gesetzliche Förderung bezuschußt wird. Da bei dieser Form der Absicherung mit starken Prämienanpassungen in der Zukunft gerechnet werden muss, weil auch kranke oder bereits gefährdete Personengruppen die Versicherung abschließen können, ist es fraglich, ob die gesetzliche Pflege-Bahr eine gute Wahl ist, denn bei privaten Zusatzversicherungen ist mit einer evtl. sogar starken Beitragsanpassung nicht zu rechnen, da nicht JEDER aufgenommen wird und eine sehr vorsichtige Kalkulation aufgrund des durchschnittlichen Pflegefall Risikos durchgeführt wird.

>> Pflegeversicherung Vergleich

 

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