Rürup Rentenversicherung

24. August, 2017 Tania Dählmann
Rürup Rentenversicherung
Rürup-Rente auf Versicherungsgeizkragen.de

Rürup Rentenversicherung online

Die Rürup Rentenversicherung hat viele Vorteile, kommt aber nicht für jeden in Frage. Wer davon profitiert und wieviel Sie steuerlich geltend machen können.

Die Vorteile der Rürup Rentenversicherung

Bei der Rürup Rente – auch Basis Rente genannt – gibt es keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester Rente, sondern ausschließlich Steuervorteile. Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge zur Rürup Rentenversicherung im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Ab dem Jahr 2008 konnten zunächst 66% der Aufwendungen als Sonderausgaben angesetzt werden.


Die steuerliche Absetzbarkeit steigt jedes Jahr um 2%, Sie beträgt 2017 – 84%
Dieser Prozentsatz steigt im Laufe der Jahre jeweils um 2% an.
bis zum Jahr 2025 auf

  • max. 20.000 Euro bei Ledigen
  • 40.000 Euro bei Verheirateten

Damit Ihre Beiträge zur Rürup Rentenversicherung als Sonderausgaben steuerlich anerkannt werden, benutzen Sie die Anlage: Vorsorgeaufwand bei Ihrer Steuerklärung. Diesen müssen Sie jedes Jahr erneut zusammen mit dem Jahresauszug beim Finanzamt einreichen.

Nachteile

Die Rüruprentenversicherung ist nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar. Die erworbenen Ansprüche sind grundsätzlich nicht veerbbar. Allerdings kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder für die Kinder, vereinbart werden, wenn man für diese noch Kindergeld erhält.
Es besteht kein Kapitalwahlrecht, d. h. am Ende der Beitragszahlung muss man sich mit einer monatlichen Rentenzahlung zufrieden geben.


Wer profitiert?

Diese Form der Altersversorgung ist besonders geeignet für Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und haben diese mal einen hohen Überschuss, können Sie etwas mehr sparen als in schwachen Jahren.
Ebenfalls geeignet ist die Rürup Rentenversicherung für gutverdienende Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung.
Produkte der Basisrente werden nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II berücksichtigt ( Hartz-IV-fest )

Beiträge zur Rürup Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, d. h. genau wie gesetzlich Versicherte müssen Sie auf Ihre Altersrente Steuern zahlen, was für viele nicht unbedingt einen Nachteil darstellt, da in der Regel die Bezüge im Rentenalter sinken.

>> Rürup-Rente Vergleich

 

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