Pferdehaftpflicht

27. April, 2018 Tania Dählmann
Pferdehaftpflicht
Pferdehaftpflicht auf Versicherungsgeizkragen.de

Pferdehaftpflicht Check

Pferdehaftpflicht ist nicht gleich Pferdehaftpflicht: Abhängig von der Pferdeart und deren Einsatz, spielt der Leistungsumfang eine große Rolle.

Grundsätzlich sind in der Pferdehaftpflicht versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Für manche Pferde reicht dies auch vollkommen aus, wie z. B. für Gnadenbrotpferde.
Handelt es sich jedoch um Reitpferde, Turnierpferde oder Ponys, die auch geritten werden, können diese Leistungen zu gering bemessen sein. Viele Reiter möchten deshalb auch gerne eine Pferdehaftpflicht mit Mietsachschäden oder eine Pferdehaftpflicht mit Reitbeteiligung.
Denn ist Ihr Pferd z. B. in einem fremden Stall zur Miete untergebracht oder wird gelegentlich mit einem geliehenen Pferdetransporter transportiert, können die Mitversicherung von beweglichen oder unbeweglichen Mietsachschäden eine wichtige Rolle spielen. Bei der Pferdehaltung an der Tagesordnung, ist der Einsatz einer Reitbeteiligung, die nicht immer automatisch in den Versicherungsschutz der Pferdeversicherung mit eingeschlossen ist.

Eigenschäden müssen von der Reitbeteiligung natürlich in Form von einer Reiterunfallversicherung abgesichert werden. Der Einschluss der Reitbeteiligung dient lediglich dazu, dass falls das Pferd mit der Reitbeteiligung unterwegs ist und das Pferd einen Schaden verursacht, dass die Reitbeteiligung sozusagen an die Stelle des Pferdehalters tritt und je nach Umstand für die verursachten Schäden haftet. Reitet jemand nur ab und zu auf dem Pferd, z. B. ein Bekannter, der sonst mit dem Pferd jedoch nichts zu tun hat, handelt es sich um das sog. Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiter.

Zusätzliche Einschlüsse in der Pferdehaftpflicht

Weitere wichtige Einschlüsse in der Pferdehaftpflicht sind:

  • Forderungsausfalldeckung
  • Weiderisiko (am besten ohne besondere Zaunvorschriften)
  • Schäden durch ungewollten oder gewollten Deckakt
  • Teilnahme an Turnieren
  • Reiten ohne Sattel
  • Mitführen eines Handpferdes
  • evtl. auch Schutz im Ausland
  • private Kutschfahrten

Insbesondere der gewollte oder ungewollte Deckakt kann zu einer teuren Angelegenheit für den Pferdehalter werden. Beispielsweise sind Sie in der Annahme, Sie hätten einen Wallach gekauft und stellen ihn in einen Stall unter mit lauter Stuten. Plötzlich stellt sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Wallach um einen sog. Klopphengst handelt, der ungewollt eine der Stuten gedeckt hat. Hier könnten bei der Stute beispielsweise die Kosten eines Abbruchs übernommen werden oder aber spätere Folgekosten, wenn es Komplikationen bei der Geburt gibt und die Stute im schlimmsten Fall sogar sterben kann.

Viele Versicherungen sind auf solche speziellen Vorgänge nicht eingestellt und versichern deshalb die Pferde nur mit den üblichen Standardleistungen. Wer sich damit nicht zufrieden gibt, sollte die Angebote im Versicherungsvergleich gut auf Ihre zusätzlichen Leistungen hin überprüfen.

>> Pferdehaftpflicht Vergleich

 

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